Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen vom Land NÖ finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei handelt es sich um das Programm der NÖ Bildungsförderung, dessen Ziel die Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften ist, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern und den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Dein Hauptwohnsitz befindet sich seit 6 Monaten in NÖ.
- Deine Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten (Ö-Cert oder NÖ-Cert) Bildungsträger absolviert werden.
- Dein Einkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Du hast Anspruch auf Förderung, wenn du die Bildungsmaßnahme absolviert (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder einen positiven Abschluss vorgelegt hast. Ausgezahlt wird in zwei Teilbeträgen, bei der die erste Auszahlung (30% der Förderung) nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung und die zweite Auszahlung (70% der Förderung) nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss erfolgt.
Wer hat Anspruch auf Förderung:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld oder Weiterbildungsgeld beziehen.
- WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, ohne AMS-Bezug.
- Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe richtet sich nach deinem monatlichen Bruttoeinkommen und beträgt max. € 2.500,00.
Antragstellung:
Du kannst den Antrag frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn mittels des Online-Formulars der NÖ Bildungsförderung NEU stellen. Hier findest du den Link zur elektronischen Antragstellung: NÖ Bildungsförderung NEU
Weitere Informationen findest du unter: Niederösterreichische Bildungsförderung