Erhöhung des Bildungsbonus für AMS-Schulungsmaßnahmen
Der Bildungsbonus wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um Arbeitskräfte für Mangelberufe zu gewinnen. AMS-Schulungsteilnehmer:innen hatten zusätzlich zum Arbeitslosengeld Anspruch auf einen Bildungsbonus. Diese zusätzliche Förderung betrug ab einer Schulungsmaßnahmen von 4 Monaten 190€ monatlich.
“Bildungsbonus” wird ab 2024 als “Schulungszuschlag NEU” fortgesetzt
Ab 2024 hat sich die Bundesregierung entschieden, den Bildungsbonus zu verlängern und auszuweiten. Bei “Schulungszuschlag NEU” handelt es sich um eine dreistufige Förderung. Je nach Dauer der Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahme erhalten Schulungsteilnehmer:innen zusätzlich zum AMS-Geld unterschiedlich hohe Zuschläge. Zusätzlich wird der “Schulungszuschlag NEU” an die jährliche Inflation angepasst und somit wertgesichert.
Stufe 1 bzw. auch Basisstufe genannt betrifft alle Schulungsteilnehmer:innen, die eine Schulungsmaßnahme starten, unabhängig davon, wie lange die Maßnahme dauert. Der grundsätzliche Schulungszuschlag beträgt 75€ monatlich.
Stufe 2 sieht eine Förderung von 224€ monatlich vor, allerdings ab einer Schulungsdauer von mindestens 4 Monaten.
Stufe 3 betrifft alle Schulungsteilnehmer:innen, die eine Bildungsmaßnahme von mindestens 12 Monaten in Anspruch nehmen. Der Zuschlag monatlich beträgt 374€.
Wer hat Anspruch auf “Schulungszuschlag NEU”??
Arbeitsuchende, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und an einer Qualifizerungs- bzw. Schulungsmaßnahme teilnehmen. Nach Angaben des Arbeitsministeriums werden ca. 145 000 AMS-Schulungsteilnehmer:innen davon profitieren.
Was ist das Ziel der Förderung?
Die Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden erhöhen und positive Effekte auf dem österreichischen Arbeitsmarkt erzielen.
- Stufe 1: 75€/Monat, unabhängig der Schulungsdauer.
- Stufe 2: 224€/Monat, bei einer Schulungsdauer von mindestens 4 Monaten.
- Stufe 3: 374€/Monat, bei einer Schulungsdauer von mindestens 12 Monaten.
Weitere Informationen findest du unter: Schulungszuschlag NEU